Der geschäftsführende Vorstand des VfL Woltorf 07 e.V. hat am 07.05.2020 getagt und auf der Basis der aktuellen Beschlüsse und Verordnungen des Landes Niedersachsen, des DOSB und des NFV Hinweise zur schrittweisen und verantwortungsbewussten Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs beschlossen.
o Der Beauftragte für alle Fragen um die besonderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Pandemie ist unser 1. Vorsitzender Dietmar
Seidel.
o Alle Indoor-Aktivitäten sind nach derzeitigem Stand grundsätzlich und ausnahmslos untersagt.
o Dies betrifft die Nutzung der Sporthalle, der Umkleideräume, der Duschen und des gesamten Vereinsheims (am Sportplatz).
o Ausgenommen davon sind lediglich die WC-Anlagen am Sportplatz, die zeitnah mit Desinfektionsmittel-Spendern ausgestattet werden.
o Hallensportarten finden demnach zur Zeit prinzipiell noch nicht statt. Für individuelle kreative Ideen zur Verlagerung einzelner Aktivitäten in den Außenbereich sind bei
strikter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln Ausnahmen denkbar, müssen jedoch im Einzelfall mit dem Vorstand abgesprochen werden.
o Vereins-Veranstaltungen dürfen nicht stattfinden und müssen bis auf weiteres abgesagt bleiben.
o Zulässig sind prinzipiell nur sportliche Aktivitäten im Freien.
o Für jede aktiv werdende Gruppe muss ein Verantwortlicher (+ nach Möglichkeit eine Vertretung) benannt werden, der auf die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln achtet, die
teilnehmenden Sportler informiert und die Anwesenheit genauestens protokolliert.
o Die Angebote in den Bereichen Walking, Lauftreff und (Rad-)Wandern können unter Wahrung der gängigen Hygiene-
und Abstandsregeln wieder aufgenommen werden.
o Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs der Fußball-Abteilung gelten folgende spezielle Vorgaben:
o Die Abteilungsleiter Johann Peisker (Senioren) und Alexander Rump (Jugend) halten mit den Übungsleitern Rücksprache und legen vor Trainingswiederaufnahme einen Plan über Trainingszeiten und
–orte vor.
o Dabei ist bei aufeinander folgenden Trainingsgruppen ein zeitlicher Abstand von mindestens 15 min. zu wahren, um Begegnungen und Personenansammlungen zu vermeiden.
o Für jede Trainingsgruppe ist mindestens ein Verantwortlicher im o.g. Sinne zu benennen.
o Für jedes Training ist eine Teilnehmerliste zu führen und bis auf weiteres aufzubewahren.
o Körperkontakte sind komplett zu vermeiden, es sind mindestens 2m Abstand einzuhalten.
o Fahrgemeinschaften sind nicht erlaubt.
o Umkleidekabinen, Duschen und Gemeinschaftsräume dürfen nicht benutzt werden.
o Wettkampfnahe Übungsformen und Spiele müssen vermieden werden.
o Beim Training sind keine Zuschauer zugelassen. Dies betrifft vor allem auch Eltern im Jugendbereich.
o Der frühestmögliche Trainingsbeginn ist Mo., 11.05.2020 (KW20).
Es gilt grundsätzlich nach wie vor: Gesundheitsschutz geht vor und setzt den Rahmen für alle unseren Aktivitäten. Unser gemeinschaftliches Sporttreiben hat für uns
als Vereinsziel einen sehr hohen Stellenwert und eine große Bedeutung für unser dörfliches Leben. Aber: Angehörige von Risikogruppen müssen in besonderer Weise geschützt werden und Risiken in
allen Bereichen sind konsequent zu minimieren. Die Einhaltung der gesetzten Regeln wird daher im Sinne aller Beteiligten regelmäßig von den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands überprüft.
Anpassungen und weitere Schritte hängen von den gesetzlichen Vorgaben und der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab. Die Abteilungen werden darüber jeweils zeitnah informiert.
Euer Vorstand
Woltorf, 7. Mai 2020
Anlagen: Die zehn Leitplanken des DOSB, NFV-Hinweise zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb, Die wichtigsten Hygienetipps, Phasenplan zur Wiederaufnahme sportlicher
Vereinsaktivitäten